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   BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 113.73   

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BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 113.73 (https://dejure.org/1974,2907)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1974 - VIII C 113.73 (https://dejure.org/1974,2907)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1974 - VIII C 113.73 (https://dejure.org/1974,2907)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Unterbliebene Anhörung vor Einberufung - Ausreichende Gelegenheit zur Äußerung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.01.1968 - VIII B 142.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 113.73
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO; sie umfaßt auch die Kosten für das Verfahren auf Beseitigung der angeordneten aufschiebenden Wirkung der Klage, das sich durch die Entscheidung zur Hauptsache erledigt hat (vgl. BVerwGE 29, 115).
  • BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67

    Wirkungen einer Verlegung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen auf

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 113.73
    Mit der Vorschrift über die Anhörung ist es der Behörde zur Pflicht gemacht worden, vor Erlaß des Einberufungsbescheides dem Wehrpflichtigen Gelegenheit zur Äußerung, insbesondere zum Vorbringen etwaiger Einwendungen, zu geben (BVerwGE 37, 307 [309]).
  • BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 142.67

    Abgrenzung zwischen Musterungsverfahren und Einberufungsverfahren - Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 113.73
    So hat der Senat es im Urteil BVerwGE 35, 128 (132) [BVerwG 19.03.1970 - VIII C 142/67] ausdrücklich genügen lassen, daß die beabsichtigte Einberufung dem Wehrpflichtigen vorher angekündigt worden war.
  • BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 68.72

    Erfordernis einer Anhörung des Wehrpflichtigen vor Einberufung zum Wehrdienst -

    Es muß in jedem Falle genügen, daß der Wehrpflichtige von der Absicht, ihn alsbald einzuberufen, amtlich und so frühzeitig vor Erlaß des Einberufungsbescheides in Kenntnis gesetzt wird, daß er auf diese Weise die Gelegenheit erhält, etwaige Einwendungen vorzubringen (BVerwGE 37, 307 [309]; Urteil vom 10. April 1974 - BVerwG VIII C 113.73 -).
  • BVerwG, 28.09.1978 - 8 C 33.78

    Rechtmäßigkeit einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Voraussetzungen für das

    An die Anhörung sind aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. April 1974 - BVerwG 8 C 113.73 - vgl. auch BVerwGE 37, 307 [309]) keine besonderen Anforderungen zu stellen; es genügt, daß der Wehrpflichtige von der Absicht, ihn alsbald einzuberufen, amtlich und so frühzeitig Kenntnis erlangt, daß er auf diese Weise Gelegenheit erhält, hiergegen etwaige Einwendungen vorzubringen.
  • BVerwG, 17.11.1978 - 8 B 22.78

    Klage auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Zurückstellung wegen Gründung eines

    An diese Anhörung sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. April 1974- - BVerwG 8 C 113.73 - Beschluss vom 28. September 1978 - BVerwG 8 C 33.78 - vgl. auch BVerwGE 37, 307 [309]) keine besonderen Anforderungen zu stellen; es genügt, daß der Wehrpflichtige von der Absicht, ihn alsbald einzuberufen, amtlich und so frühzeitig Kenntnis erlangt, daß er auf diese Weise Gelegenheit erhält, hiergegen etwaige Einwendungen vorzubringen.
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